Durchsetzungsberatung

Die Frage nach der steuerlichen Durchsetzungsberatung stellt sich dann, wenn es

  • Meinungsverschiedenheiten mit den Finanzbehörden gibt oder
  • steuerliche Gestaltungen von besonderer Tragweite sicher durchgesetzt werden müssen.

Hier vertreten wir Ihre Interessen ggf. im Rechtsbehelfsverfahren oder vor Gericht.

Durchsetzung von Steuergestaltungen

Mit der Ausarbeitung eines Steuergestaltungsmodells ist unsere Arbeit natürlich nicht abgeschlossen, wir sehen unsere Aufgabe auch darin

  • Rechtsformwahl und begleitende Steuerbelastungsvergleiche gerade bei Rechtsänderungen
  • steuerliche und betriebswirtschaftliche Verbesserung von Unternehmensstrukturen (Planung und Umsetzung)
  • Steueroptimierung bei Betriebsübertragungen und -aufgabe
  • steuerorientierte und rechtssichere Vermögensumschichtungen zwischen Betriebs- und Privatsphäre

Steueroptimierte Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Insbesondere Familiengesellschaften sollten sich frühzeitig auf die Unternehmensnachfolge vorbereiten, den Erbfall planen und ihre privaten Vermögensverhältnisse aktiv regeln. Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, wenn es sich um Fragen zur steueroptimierten Unternehmensnachfolge, Erbauseinandersetzung, Vermögensübertragung oder Nachlassgestaltung handelt.

  • Entwicklung einer zukunftssicheren Vermögens- und Unternehmensstruktur für die Nachfolgeregelung
  • Maßnahmen zur vorweggenommenen Erbfolge unter Ausnutzung der steuerlichen Begünstigungen
  • rechtssichere und steueroptimierte Gestaltung von Testamenten
  • Steuerfragen der Erbauseinandersetzung, Nachlassabwicklung und Vermögensübertragung auf die Erbengeneration