Finanzbuchhaltung

Unser Leistungspaket Finanzbuchhaltung ist aufgrund des Einsatzes modernster DATEV-Software heutzutage nicht mehr mit der klassischen Buchhaltungstätigkeit vergleichbar. Es umfasst u.a. folgende Leistungen:

Prüfung und Kontierung der vorgelegten Belege, Bankkonten, Wareneingangsbücher und Kassenbücher (hierbei geht der Trend zunehmend zur digitalen Datenerfassung in allen Bereichen bis hin zur digitalen Belegbuchung)

Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und ZM-Meldung an das Finanzamt Fristenkontrolle und ggf. Sanktionsabwehr bei verspäteter Belegabgabe Zusendung bzw. elektronische Übermittlung eines individuellen Controlling-Auswertungspaketes, das nach den Wünschen des Mandanten aus den verfügbaren Standardauswertungen von Rechnungswesen Pro sowie diverser Zusatzprogramme zusammengestellt wird.

zeitnahe Führung der Anlagenverzeichnisse inkl. unterjähriger Afa-Buchungen Erfassung und Speicherung der Daten im prüfungsrelevanten Standard GduP

Auf Mandantenwunsch können folgende Wahlleistungen zusätzlich erbracht werden:

  • Belegsortierung und -archivierung
  • Führung der Offenen-Posten-Buchhaltung inkl. entsprechender Auswertungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Übernahme des Mahnwesens

Die Leistung wird grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung nach Gegenstandswerten abgerechnet. Die genannten Wunschleistungen führen zu einer Verlängerung der Arbeitszeiten in der Kanzlei und somit zu einer höheren Fakturierung. Falls die Berechnung mittels Festpreise gewünscht ist, erstellen wir Ihnen gerne ein konkretes Angebot.
Wir stehen Ihnen auch gerne als flexibler Partner und Berater zur Verfügung, wenn die arbeitsteilige Übernahme der Finanzbuchhaltung zwischen Mandant und Steuerberater gewünscht wird. In diesem Fall empfehlen wir die auch von uns eingesetzte DATEV-Software in gewissen Abstufungen. Die Leistungen des Mandanten können in diesem Falle vom Vorkontieren der Belege bis hin zur kontrollierten Verbuchung der Geschäftsvorfälle reichen.